ÜBER BUNDESBLOCK
Der Blockchain Bundesverband hat sich am 29. Juni 2017 aus der Mitte der deutschen Blockchain-Community heraus gegründet. Der gemeinnützige Verein wuchs schnell auf mehr als sechzig Mitglieder an, darunter die führenden Start-ups im Blockchain-Bereich mit Sitz in Deutschland.
ÜBER BUNDESBLOCK
Der Blockchain Bundesverband hat sich am 29. Juni 2017 aus der Mitte der deutschen Blockchain-Community heraus gegründet. Der gemeinnützige Verein wuchs schnell auf mehr als sechzig Mitglieder an, darunter die führenden Start-ups im Blockchain-Bereich mit Sitz in Deutschland.
UNSERE MISSION
KERNFORDERUNGEN
KERNFORDERUNGEN
Das Potential der Blockchain-Technologie kann sich nur dann entfalten, wenn Bürger ebenso wie private und öffentliche Einrichtungen sich mit der Technologie vernetzen und die Technologie selbst von Recht und Gesellschaft anerkannt wird.
1. Schaffung von innovationsfreundlicher Rechtssicherheit im zivilrechtlichen, steuerlichen und regulatorischen Bereich, um Deutschland als attraktiven Wirtschaftsstandort für das Blockchain Ökosystem zu etablieren.
2. Einsatz der Blockchain-Technologie im öffentlich-rechtlichen Bereich.
3. Bis 2020 soll mindestens ein öffentliches Register mit Blockchain-Technologie erprobt werden.
4. Staatliche Anerkennung von blockchainbasierten Vertrauensdiensten, Zeitstempeldiensten, Identitätsdiensten und elektronischen Signaturen
(iSd. eIDAS-Verordnung).
5. Gesetzlich vorgeschriebene Schnittstellen zur elektronischen Datenauskunft bzw. Datenbereitstellung an andere Marktteilnehmer sollen auch auf Basis der Blockchain-Technologie bereitgestellt werden dürfen.
6. Förderung von Ausbildung und Wissenschaft zum Thema Blockchain.
7. Bildung einer Blockchain-Enquete-Kommission zur Untersuchung, wie die Errungenschaften des demokratischen Rechtsstaats mit Hilfe der Blockchain-Technologie ins digitale Zeitalter transportiert werden können.
In seiner ersten ordentlichen Sitzung hat sich der Verband auf die folgenden Kernforderungen geeinigt, die nun in den Ausschüssen hin zu konkreten politischen Maßnahmen ausgearbeitet werden. Unser Ziel ist es, diese Forderungen in den Koalitionsvertrag der nächsten Regierung aufzunehmen.
Der Blockchain Bundesverband ist überzeugt, dass Blockchain und ähnliche, auf Kryptografie basierende dezentrale Technologien grundlegende infrastrukturelle Innovationen darstellen. Für die Bedeutung Deutschlands in einer digital vernetzten Welt ist diese Erkenntnis elementar. Das Potential der Blockchain-Technologie kann sich nur dann entfalten, wenn Bürger ebenso wie private und öffentliche Einrichtungen sich mit der Technologie vernetzen und die Technologie selbst von Recht und Gesellschaft anerkannt wird.
1. Schaffung von innovationsfreundlicher Rechtssicherheit im zivilrechtlichen, steuerlichen und regulatorischen Bereich, um Deutschland als attraktiven Wirtschaftsstandort für das Blockchain Ökosystem zu etablieren.
2. Einsatz der Blockchain-Technologie im öffentlich-rechtlichen Bereich.
3. Bis 2020 soll mindestens ein öffentliches Register mit Blockchain-Technologie erprobt werden.
4. Staatliche Anerkennung von blockchainbasierten Vertrauensdiensten, Zeitstempeldiensten, Identitätsdiensten und elektronischen Signaturen
(iSd. eIDAS-Verordnung).
5. Gesetzlich vorgeschriebene Schnittstellen zur elektronischen Datenauskunft bzw. Datenbereitstellung an andere Marktteilnehmer sollen auch auf Basis der Blockchain-Technologie bereitgestellt werden dürfen.
6. Förderung von Ausbildung und Wissenschaft zum Thema Blockchain.
7. Bildung einer Blockchain-Enquete-Kommission zur Untersuchung, wie die Errungenschaften des demokratischen Rechtsstaats mit Hilfe der Blockchain-Technologie ins digitale Zeitalter transportiert werden können.
MITGLIED WERDEN
Der Bundesverband vertritt die Interessen der gesamten Blockchain Community in Deutschland. Die drei wichtigsten Voraussetzungen für einen Beitritt sind:
1. Die Kerntätigkeit der Unternehmungen des Bewerbers stützt sich vorrangig auf Blockchain,
2. Der Bewerber ist willens und in der Lage, einen positiven Beitrag zur Erreichung des Vereinszwecks zu leisten,
3. Unterstützung des Beitrittsgesuchs durch ein existierendes Mitglied.