Stellungnahme: “Anpassung der elektronischen Marktkommunikation an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende („Marktkommunikation 2020“ – „MaKo 2020“)”
Die elektronische Marktkommunikation regelt alle organisationsübergreifenden Informationsaustauschbedarfe der Energiewirtschaft. Die Bundesnetzagentur strebt mit Blick auf die aktuelle Gesetzeslage eine entsprechende Anpassung der Vorgaben zur Marktkommunikation Strom mit dem Ziel der Inkraftsetzung zum Jahresbeginn 2020 mittels eines Festlegungsverfahrens an. Sie hatte daher die Verbände BDEW und VKU gebeten, Vorschläge für Anpassungen an den existierenden Festlegungen GPKE, MPES, WiM sowie MaBiS zu erarbeiten und der Beschlusskammer 6 vorzulegen.
Die Bundesnetzagentur rief am 15.06. 2018 zur Stellungnahme zum veröffentlichten Konsultationsentwurf der Beschlusskammer 6 auf. Derzeit ist beabsichtigt, die konsultierten Änderungen an der Marktkommunikation zum Umsetzungstermin 01.12.2019 für verbindlich zu erklären.
Der Energieausschuss des Blockchain Bundesverbandes hat am 20.07.2018 Stellung genommen, um auf die Diskrepanzen hinzuweisen, zwischen einer Technologie-unabhängigen Standardisierung und der aktuellen Festlegungen. Eine software-unabhängige Standardisierung wie in der Softwarebranche üblich, würde es möglich machen, die Standardprozesse in der Marktkommunikation z.B. auch basierend auf Blockchain-Technologien umzusetzen.